Shareware verbreiten sich recht schnell, da sie kostenlos kopiert werden
dⁿrfen und von zahlreichen Shareware-HΣndlern vertrieben werden. So
entfallen die Werbungskosten. Da meistens nur ein kleines, eingespieltes
Team ein Shareware-Programm herausbringt, hΣlt sich auch der Kaufpreis der
Vollversion (Registriergebⁿhr) in Grenzen. Dabei stehen diese Programme den
kommerziellen Produkten in nichts nach, im Gegenteil: Shareware-Programme werden fⁿr eine bestimmte Zielgruppe geschrieben, die meistens jedoch so klein ist, da▀ sich der Aufwand fⁿr professionelle Softwarefirmen gar nicht lohnt.
Das Shareware-Konzept - erst testen, dann kaufen - beruht auf Vertrauen,
denn die Programmierer vertrauen darauf, da▀ sich derjenige der das Programm
auch wirklich nutzt, den Autoren erkenntlich zeigt. Was sind schon 59 DM fⁿr
dutzender durchprogrammierter NΣchte? Die Autoren freuen sich am meisten, wenn
seine Programme gut ankommen. Bekommen sie aber keine mⁿde Mark dafⁿr,
so werden sie wohl kein Interesse mehr haben, ihre Software weiter zu entwickeln oder etwas anderes anzufangen. Ebenso wie sie sich bei Zuspruch freuen, verzweifeln sie, wenn sie keine Nachricht erhalten.
Das Shareware-Konzept lebt von der Registrierung.
Au▀erdem stellt die Weiterbenutzung eines Programms nach Beendigung der
Testphase eine Straftat dar und kann straf- und zivilrechtlich verfolgt werden.
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Oder wie der Jurist sagt
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Nach dem Inkrafttreten des erweiterten Urheberrechtsgesetzes k÷nnen
Computerprogramme auf einem Level geschⁿtzt werden, der dem des geschriebenen
Wortes (Bⁿcher usw.) entspricht. Im Sinne der drastischen VerschΣrfung der
Rechtslage macht sich jeder gemΣ▀ Paragraph 69a in Verbindung mit Paragraph
106 UrhG strafbar, der die ihm gewΣhrte Testzeit in betrΣchtlichem Masse
ⁿberzieht: Denn nach Ablauf der Testphase entfΣllt die Erlaubnis zum
Programmlauf, so dass dann der Tatbestand der VervielfΣltigung eines
Werkes ohne Einwilligung des Berechtigten vorliegt. Dabei stellen nach der
UrhG-Novelle auch Shareware-Programme urheberrechtliche Werke dar.
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Garantie und Haftungsausschluss
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Trotz sorgfΣltiger Programmierung und ausgiebiger Beta-Testphase k÷nnen
die Autoren NICHT fⁿr die absolute Fehlerfreiheit oder fⁿr die Eignung
des Programmes inkl. evtl. Zusatzprogramme fⁿr einen bestimmten
Anwendungsfall oder eine bestimmte Hardware-Konfiguration garantieren.
Weiterhin sind die Autoren unter keinen UmstΣnden fⁿr SchΣden haftbar,
die sich aus der Nutzung oder UnfΣhigkeit zur Nutzung seines Produktes
ergeben. Dies schlie▀t den Verlust von GeschΣftsgewinnen, die Unter-
brechung der geschΣftlichen AblΣufe, den Verlust von Daten sowie alle
ⁿbrigen Verluste gleich welcher Art und deren FolgeschΣden ein.
Sollte ein Fehler entdeckt werden, so sind die Autoren bestrebt, diesen
nach seinem Ermessen schnellstm÷glich zu korrigieren. Registrierte Anwender
der VOLLVERSION haben Anspruch auf Nachbesserung.
Weitergehende Ersatzansprⁿche werden ausdrⁿcklich ausgeschlossen.
Bei der PR▄FVERSION, die der Anwender kostenlos zur Prⁿfung
erhΣlt, bestehen keinerlei Nachbesserungs- oder Ersatzansprⁿche,
jedoch erhalten Sie fⁿr 5,-DM Porto und eine genaue Fehlerbeschreibung
eine neue Shareware-Version von TYPOGRAF.
Durch die Nutzung der Software erklΣrt der Anwender sein EinverstΣndnis